Allgemeine Geschäftsbedingungen Webhosting von Stefan-Consulting.de

Verwender:

Firma Stefan-Consulting, Boßlerstraße 12, 73119 Zell unter Aichelberg

1. Gegenstand

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Bereitstellung von Speicherkapazität auf Internet-Servern (Webhosting)

einschließlich der Zurverfü-gungstellung einer Firewall. Sie gelten auch für hiermit in Zusammenhang stehende Leistungen,

Auskünfte, Beratungen sowie für die Beseitigung von Störungen.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Kunde hat auf der Internetplattform von Stefan-Consulting Gelegenheit, das für ihn passende Web-hosting-Paket zu erwerben.

2.2 Der Kunde kann die von ihm gewünschten Leistungen auf der Website anklicken. Vor Versendung der Bestellung ermöglicht

Stefan-Consulting dem Kunden, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und

gegebenenfalls zu korrigieren.

2.3 Der Vertrag kommt sodann mit Eingang der Auf-tragsbestätigung von Stefan-Consulting auf dem eMail-Server des Kunden zustande.

3. Widerrufsbelehrung

3.1 BELEHRUNG: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,

E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem der Kunde eine in Textform noch gesondert mitzuteilende Widerrufsbelehrung erhalten

hat. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Firma Stefan-Consulting

Boßlerstraße 12

73119 Zell unter Aichelberg

info@stefan-consulting.com

3.2 RECHTSFOLGEN: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

3.3 ACHTUNG: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

4. Vertragliche Leistungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Stefan-Consulting auf der Internetseite.

Er wird nochmals in der Auftragsbestätigung dargestellt.

4.2 Stefan-Consulting stellt dem Kunden entsprechend dem Vertragsverhältnis im Rahmen seiner technischen und betrieblichen

Möglichkeiten Speicherkapazität auf einem Internetserver zur Verfügung. Er hält die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten

Daten zum Abruf durch Nutzer bereit, die Zugang zum Internet haben.

4.3 StefanConsulting ist berechtigt, seine Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der

öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität

der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Es

wird darauf hingewiesen, dass es betriebsbedingt zu Limitierungen der Serverleistung bei Überlastung einzelner Dienste, zur

Beschränkung der Anzahl gleichzeitiger Verbindungen sowie der Laufzeit dynamischer Seiten kommen kann.

4.4 Stefan-Consulting wird den Kunden im Falle einer längeren vorübergehenden Leistungseinstellung oder Leistungsbeschränkung über

Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung oder -beschränkung unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, die

Mitteilungsseiten regelmäßig auf diese Informationen hin durchzusehen.

4.5 Stefan-Consulting stattet die Server im Regelfall mit Antivirus-/AntiSPAM-Software aus. Dies dient der Datensicherheit zugunsten

des Kunden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es hierdurch in Einzelfällen zur Blockierung oder Löschung von Daten

kommen kann.

4.6. Soweit Stefan-Consulting bestimmte Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne

Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

4.7. Stefan-Consulting ist berechtigt, seine vertraglichen Pflichten auch durch Erfüllungsgehilfen, also externe Dienstleister,

erbringen zu lassen.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde darf die ihm zur Verfügung gestellte Speicherkapazitäten nur zur Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen

und nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf der Kunde keine

beleidigenden, verleumderischen, pornografischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte auf dem Server zum Abruf

bereithalten, über das Netz von Stefan-Consulting oder das Internet verbreiten, auf Angebote zu solchen Seiten hinweisen oder

Verbindungen zu solchen Seiten bereitstellen (Hyperlinks). Dies gilt insbesondere für solche Inhalte, die im Sinne der §§

130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne

des § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu

gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen von Stefan-Consulting zu schädigen. Untersagt ist auch die Nutzung

der Server als a. Mirrorserver (insb. für

OpenSource-Projekte), b. Gameserver oder c. Torrentserver (Filesharing).

5.2 Der Kunde hat sein Angebot inhaltlich deutlich als seinen eigenen Inhalt zu kennzeichnen und darf in keiner Weise den

Eindruck erwecken, dass es sich um Inhalte von Stefan-Consulting handelt. Der Kunde ist - ggf. auch bei privaten Seiten - nach § 5

TMG verpflichtet, diverse Kontaktangaben (Name, Adresse, eMail etc.) einzustellen.

5.3 Der Kunde ist für das Laden (Speichern) der eigenen Daten auf den Server selbst verantwortlich und wird in regelmäßigen

Abständen ein Backup seiner Inhalte auf einen externen Datenträger vornehmen. Dies gilt insbesondere bei umfangreichen

Datenbanken. Unter Verweisung auf u.a. Haftungs-regeln scheidet eine Haftung von Stefan-Consulting für Datenverluste aus.

5.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Nutzung der Server von Stefan-Consulting kein übermäßiges Transfervolumen

entsteht, welches zu einer Beeinträchtigung des Serverbetriebes von Stefan-Consulting führt. Ein solches übermäßiges

Transfervolumen, welches z.B. durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten entstehen kann, ist insbesondere dann

anzunehmen, wenn das monatliche Transfervolumen 50 GByte übersteigt.

5.5 Der Kunde ist ferner verpflichtet, Zugangsdaten und Passwörter vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Der

Kunde hat Stefan-Consulting unverzüglich davon zu unterrichten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Dritte unberechtigt von

Zugangsdaten oder Passwörtern Kenntnis erlangt haben oder der Zugang auf andere Weise unrechtmäßig benutzt wird.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, Stefan-Consulting erkannte Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat im Rahmen des

Zumutbaren zur Mitwirkung der Feststellung und Mängel- bzw. Schadens-beseitigung verpflichtet.

5.7 Der Kunde hat die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

und des Telemediengesetzes zu beachten.

5.8 Der Kunde hat Stefan-Consulting schriftlich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw.

seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform unverzüglich mitzuteilen.

5.9 Nach Vertragsablauf ist der Kunde verpflichtet, sämtliche verbleibende - vom Kunden aufgespielte - Daten vom Server von

Stefan-Consulting zu löschen. Bei Ausbleiben der Löschung trotz Aufforderung mit Fristsetzung, wird Stefan-Consulting diese Löschung

vornehmen und hierfür eine Pauschal von EUR 10,00 netto berechnen.

6. Verantwortlichkeit

6.1 Der Kunde ist verantwortlich für die von ihm gespeicherten Inhalte. Alle Inhalte sind für Stefan-Consulting fremde Inhalte im

Sinne des § 10 TMG. Der Kunde ist verpflichtet, Stefan-Consulting bei Rechtswidrigkeit der von ihm eingestellten Inhalte von

Ansprüchen Dritter - gleich aus welchem Rechtsgrund - freizustellen.

6.2 Der Kunde hat Stefan-Consulting auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der angeblichen

Verletzung von Rechten Dritter durch die von dem Kunden auf dem Server zum Abruf bereitgehalten Inhalte oder auf

rechtswidrigen Handlungen des Kunden gegen Stefan-Consulting erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Marken-, Urheber-,

Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

6.3 Stefan-Consulting hat bei Erhalt von Hinweisen auf eine Rechtsverletzung das Recht, die gespeicherten Daten des Kunden

einzusehen. Bei Feststellung einer Rechtsverletzung behält sich Stefan-Consulting die Weitergabe dieser Daten an

Strafverfolgungsbehörden oder behördliche Sicherheitsdienste (Staats-/Verfassungsschutz etc.) vor.

6.4 Bei der Inanspruchnahme von Warenangeboten oder Dienstleistungen kommen Vertragsverhältnisse direkt zwischen dem Kunden

und Anbietern solcher Waren oder Dienstleistungen ohne Beteiligung von Stefan-Consulting zustande. Etwaige Ansprüche des Kunden aus

solchen Vertragsverhältnissen richten sich ausschließlich gegen die Anbieter der Waren oder Dienstleistungen.

7. Domainregistrierung

7.1 Soweit im Leistungsumfang von StefanConsulting die Registrierung von Domain Namen enthalten ist, wird Stefan-Consulting bei der

Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC Domain Verwaltungs- und

Betriebsgesellschaft Verwaltungsstelle oder einer anderen Organisation zur Domain Vergabe lediglich als Vermittler tätig.

Diesen Verträgen liegen die jeweils gültigen AGB und Richtlinien der zuständigen Verga-bestellen, u.a. die Regelungen der

DENIC zugrunde. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Stefan-Consulting lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und

der Verwaltungsstelle unberührt.

7.2 Subdomains von Stefan-Consulting, welche dem Kunden im Einzelfall provisorisch zur Verfügung gestellt werden, dürfen in keinem

Fall Dritten bekannt und/oder zugänglich gemacht werden. Der Kunde stellt Stefan-Consulting bei Überlassung der provisorischen

Subdomain vollständig von der Haftung gegenüber Dritten wegen Rechtsverletzungen jeder Art frei.

7.3 Auf die Vergabe der Domain hat Stefan-Consulting keinen Einfluss. Stefan-Consulting übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für

den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder die zugeteilten Domains frei von Rechten Dritter sind. ACHTUNG: Es

wird hingewiesen auf die 60-tägige Sperrfrist bei Neuregistrierung oder Wechsel von internationalen Domains (com, biz, eu

etc.). In diesem Zeitraum kann die Domain nicht transferiert werden. Dies gilt auch für den Fall des Widerrufs nach

Fernabsatzrecht.

7.4 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet,

Stefan-Consulting von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain

durch den Kunden beruhen, freizustellen.

7.4 Während der Laufzeit des zwischen Stefan-Consulting und dem Kunden bezüglich der Domain abgeschlossenen Vertrages sind die

Entgelte für die Registrierungsleistung der Verwaltungsstelle in den von Stefan-Consulting in Rechnung gestellten Preisen enthalten

und werden von Stefan-Consulting an die Verwaltungsstelle entrichtet. Sollte der Kunde nach Vertragsende die Weiternutzung einer

Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird Stefan-Consulting hierzu unverzüglich die erforderliche Freigabe erteilen,

sofern der Kunde die vertragsgemäßen Entgelte entrichtet hat.

7.5 Die vorzeitige Domainübertragung auf einen anderen Provider vor Umsetzung der Leistungen von Stefan-Consulting lässt den

Zahlungsanspruch unberührt, soweit die vorzeitige Übertragung mit Willen des Kunden erfolgte.

7.6 In ergänzender Anwendung der Richtlinien der Registrierungsbehörden ist Stefan-Consulting berechtigt, die Domain nach

Vertragsablauf oder bei fehlender Erreichbarkeit des Kunden zu löschen. Im ersten Fall erfolgt eine vorherige Aufforderung

zum Providerwechsel unter Fristsetzung. Letzterer Fall gewährt Stefan-Consulting ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Kunde

ist daher verpflichtet, Adressänderungen unverzüglich Stefan-Consulting mitzuteilen.

7.7 BELEHRUNG: Der Kunde wird darüber informiert, dass seine Adressdaten in der Whois-Datenbank der jeweiligen

Registrierungsstellen (für DE-Domains: www.denic.de) veröffentlicht werden. Allerdings besteht für den Kunden die

Möglichkeit, für die jeweilige Domain die Kontaktdaten von Stefan-Consulting eintragen zu lassen.

8. Nutzung durch Dritte

Der Kunde darf Dritten nur mit schriftlicher Erlaubnis von Stefan-Consulting die bereitgestellte Speicherkapazität zur ständigen

Alleinnutzung überlassen. Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus der

Nutzung der zur Verfügung gestellten Speicherkapazität durch Dritte entstehen.

9. Fristen

9.1 Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem vom Stefan-Consulting nicht zu vertretenden, vorübergehenden und

unvorhersehbaren Leistungs-hindernis um einen angemessenen Zeitraum.

9.2 Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Stefan-Consulting wegen Verzugs des Kunden mindestens um

den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Stefan-Consulting nicht nachkommt.

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Die vom Kunden an Stefan-Consulting zu zahlenden Preise bestimmen sich nach der bei Vertragsschluss

gültigen Preisliste und werden dem Kunden bei Vertragsschluss nochmals mitgeteilt.

10.2 Die monatlich zu zahlenden nutzungsunabhängigen Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Dies gilt nicht für Entgelte des

ersten Vertragsmonats; diese werden nachträglich berechnet. Alle übrigen Entgelte sind nach Leistungserbringung zu zahlen.

10.3 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der Speicherkapazität. Sind

monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine

Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

10.4 Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.

10.5 Der Kunde kommt in Verzug, wenn er das Entgelt auf eine Mahnung von Stefan-Consulting, die nach der Fälligkeit des Entgeltes

erfolgt, nicht zahlt. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner einer Geldforderung unabhängig von einer Mahnung 30

Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug kommt, bleibt unberührt.

10.6 Die Entgelte werden von Stefan-Consulting im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde wird

Stefan-Consulting eine Einzugsermächtigung erteilen. Der Kunde verpflichtet sich, zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs, eine für

den Betrag der Rechnung ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zu unterhalten.

10.7 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Stefan-Consulting sind gegenüber Stefan-Consulting schriftlich zu erheben. Rechnungen von

Stefan-Consulting gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen sechs Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur

Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Stefan-Consulting wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen

einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.

10.8 Stefan-Consulting wird für den Kunden ein Kundenkonto anlegen, auf dem der jeweilige Saldo geführt wird. Bei Überzahlungen

erfolgt sodann eine Verrechnung mit den nachfolgend fällig werdenden Entgelten.

11. Pflichtverletzung des Kunden

11.1 Stefan-Consulting ist berechtigt, die Veröffentlichung der Internetpräsenz des Kunden vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde

gegen die oben dargestellten Pflich-ten verstößt. Stefan-Consulting wird den Kunden über die Sperre unverzüglich benachrichtigen und

auffordern, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen.

11.2 Stefan-Consulting stellt bei Zahlungsverzug Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen in Rechnung. Des Weiteren werden

die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal mit fünf Euro berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten,

nachzuweisen, dass Stefan-Consulting im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

11.3 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht einge-löste oder

zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen

nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

11.4 Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner übri-gen Pflichten und Obliegenheiten in Verzug oder verletzt er diese

schuldhaft, darf Stefan-Consulting Ersatz für den ihm entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen.

11.5 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug, ist

Stefan-Consulting berechtigt, dass Internetangebot des Kunden zu sperren und/oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist

zu kündigen.

11.6 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche von Stefan-Consulting wegen Verzuges des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - bleibt

unberührt.

12. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Forderungen von Stefan-Consulting steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur soweit zu, als die Gegenansprüche

unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur

wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

13. Höhere Gewalt

Stefan-Consulting ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren

Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten

sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der

Stromversorgung sowie behördliche Maßnahmen.

14. Entstörung

14.1 Stefan-Consulting beseitigt Störungen seiner technischen Einrichtungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und

betrieblichen Möglich-keiten innerhalb des Leistungsangebotes genannten Frist.

14.2 Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist Stefan-Consulting

berechtigt, dem Kunden die ihm durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu

stellen.

14.3 Stefan-Consulting ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung des Serverbetriebs (Filesystem) einzelne Reparatur-arbeiten am Server

durchzuführen und hierbei auch Daten des Kunden zu überprüfen bzw. fehlerhafte Daten zu reparieren, zu ändern oder notfalls

zu lö-schen.

15. Haftung

15.1 Stefan-Consulting übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Dienste Dritter, die am Internet beteiligt sind. Dies

gilt insbesondere für die Betreiber von Netzen und Rechnern im Anschluss an das Netzwerk von Stefan-Consulting. Stefan-Consulting haftet

daher nicht für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zum Internet. Auch eine Haftung für Domainverluste scheidet aus, soweit

Stefan-Consulting nicht zumindest gro-be Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

15.2 Stefan-Consulting hat keinen unmittelbaren, tatsächlichen Zugriff auf die im Rechenzentrum eingebrachten Server. Insoweit

scheidet eine Haftung von Stefan-Consulting für Serverdiebstahl, -brand oder

-beschlagnahme aus, soweit letzteren nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit trifft.

15.3 Stefan-Consulting übernimmt keinerlei Haftung für die bei der Nutzung der Leistung übermittelten Inhalte. Der Kunde ist für die

Zulässigkeit der von ihm übermittelten bzw. empfangenen Inhalte selbst verantwortlich und stellt Stefan-Consulting diesbezüglich

vollständig von der Haftung frei.

15.4 Auch eine Haftung für Schäden infolge des Blockierens oder der Löschung von Daten des Kunden durch

Antivirus-/AntiSPAM-Software scheidet aus.

15.5 Für Personenschäden haftet Stefan-Consulting unbe-schränkt.

15.6 Für Sach- und Vermögensschäden haftet Stefan-Consulting, soweit diese durch Stefan-Consulting vorsätzlich oder grob fahrlässig

verursacht worden sind.

15.7 Im Übrigen haftet Stefan-Consulting für Sach- und Vermögensschäden, wenn diese auf der Verletzung einer vertragswesentlichen

Pflicht von Stefan-Consulting beruhen. Soweit Stefan-Consulting fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht

auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.8 Des Weiteren ist die Ersatzpflicht für den Fall, dass Stefan-Consulting fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt,

auf einen Betrag von fünftausend Euro je Schadensfall begrenzt.

15.9 Die Haftungsbeschränkungen und - begrenzungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei Übernahme einer Garantie durch

Stefan-Consulting sowie bei der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z.B. Produkthaftungsgesetz).

15.10 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Verrich-tungs- und

Erfüllungsgehilfen von Stefan-Consulting.

15.11. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Stefan-Consulting nur, wenn er deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig

verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form

bereitgehalten wird (Datenbackup), mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

15.12 Im Übrigen ist die Haftung von Stefan-Consulting ausgeschlossen.

16. Vertragsdauer/Kündigung

16.1. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 12 Mona-ten geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit Abschluss des

Vertrages, spätestens jedoch mit dem Tag, an

dem Stefan-Consulting dem Kunden erstmals Zugriff auf den gemieteten Server gewährt.

16.2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn eine der Parteien nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum

Laufzeitende in Schriftform die Kündigung ausspricht.

17. Vorzeitige Beendigung/Schadensersatz

Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor die vertragliche Leistung bereitgestellt ist oder kündigt Stefan-Consulting den

Vertrag aus von dem Kunden veranlaßten wichtigem Grund vor Bereitstellung der vertraglichen Leistung, so hat der Kunde die

Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. Stefan-Consulting ist darüber hinaus in diesen Fällen berechtigt, von

dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 15% des vereinbarten Entgeltes für die Bereitstellung der vertraglichen

Leis-tung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Stefan-Consulting kein oder ein geringerer Schaden

entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Stefan-Consulting bleiben unberührt.

18. Außerordentliche Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, gekündigt

werden. Ein wichtiger Grund für Stefan-Consulting liegt insbesondere vor, wenn

der Kunde fällige Zahlungen gemäß obiger Bestim-mungen nicht leistet

der Vertragspartner überschuldet oder zahlungsunfähig wird

der Vertragspartner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt

der Vertragspartner wesentliche Vertragsverletzungen begeht und er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht

unverzüglich rückgängig macht. Dazu gehören z.B. die missbräuchliche Nutzung der zur Verfügung gestellten Speicherkapazität

auf dem Internetserver oder Manipulationen an den technischen Einrichtungen und betrügerische Handlungen.

Im Übrigen behält sich Stefan-Consulting die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

19. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt und Nachrichteninhalte nur verarbeitet,

sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das TMG oder das BDSG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder

erlaubt. Insbesondere ist der Provider im Rahmen obiger Vorschriften berechtigt - nicht verpflichtet -, für den Fall von

Serverausfällen Sicherheitskopien von den Inhalten des Kunden zu erstellen.

20. Vertragsänderungen

20.1 Stefan-Consulting kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, seine Leistungsbeschreibungen und Entgelte ändern. Die

Änderungen werden dem Kunden gegenüber nur wirksam, wenn sie ihm schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt worden sind und der

Kunde ihnen nicht schriftlich binnen einem Monat nach Zugang der Mitteilung widersprochen hat. Übt der Kunde sein

Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag zu den bisherigen Geschäftsbedingungen fortgesetzt. Zur Fristwahrung genügt die

rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Stefan-Consulting weist den Kunden in der Mitteilung auf die besondere Bedeutung eines

unterlassenen rechtzeitigen Widerspruchs hin.

20.2 Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden geändert, und übt der Kunde sein obiges

Widerspruchsrecht aus, so gilt das folgende:

Teilt Stefan-Consulting dem Kunden auf seinen Widerspruch hin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen

Geschäftsbedingungen nicht möglich ist, kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung

kündigen. Die geänderten Vertragsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von einem Monat nach

Zugang der Mitteilung von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Stefan-Consulting weist den Kunden in der Mitteilung auf die

Bedeutung der Nichtausübung des Kündigungsrechtes hin.

20.3 Bei einer Änderung der vom Stefan-Consulting zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung

oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen Stefan-Consulting dem Kunden Zugang gewährt, kann Stefan-Consulting die dem Kunden in Rechnung

gestellten Entgelte für die betroffenen Leistungen entsprechend anpassen, ohne das ein Widerspruchsrecht/Kündigungsrecht des

Kunden besteht. Stefan-Consulting teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mit. Dies gilt auch für

eine Änderung des Umsatzsteuersatzes.

21. Bonitätsprüfung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Stefan-Consulting bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des Kunden zuständigen Schufa

(Schutzgesellschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH) und / oder bei einer entsprechenden anderen Wirtschaftsauskunftei

Auskünfte einholt. Stefan-Consulting benennt auf Anfrage des Kunden die Anschriften der betreffenden Unternehmen. Stefan-Consulting ist

berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nichtvertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter

Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln.

Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen

Auskunfteien anfallen, kann Stefan-Consulting hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung

erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Stefan-Consulting, eines Kunden der Schufa, einer anderen

entsprechenden Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht

beeinträchtigt werden.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Stefan-Consulting

auf einen Dritten über-tragen.

22.2 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen

nicht.

22.3 Soweit in diesen AGB Schriftform gefordert wird, ist der bloße Versand per eMail nicht ausreichend.

22.4 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Sofern der Kunde

Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Soest Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Alle Rechte vorbehalten. Stand Juli 2009

Datenschutz

Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.